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   BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 536/14   

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BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 536/14 (https://dejure.org/2016,20922)
BPatG, Entscheidung vom 23.06.2016 - 25 W (pat) 536/14 (https://dejure.org/2016,20922)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 25 W (pat) 536/14 (https://dejure.org/2016,20922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Perlé Secco" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Bezeichnung "Perlé Secco" für Waren auf dem Gebiet alkoholischer Getränke außer Bier

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Perlé Secco" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 536/14
    Zum anderen darf im Prüfungsverfahren in Bezug auf absolute Schutzhindernisse nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (BGH GRUR 2014, 376 Rn. 19 - grill meister; GRUR 2012, 276 Rn. 18 - Institut der deutschen Wirtschaft e.V.).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 536/14
    Die Mehrdeutigkeit einer beschreibenden Angabe als solche stellt keinen schutzbegründenden Faktor dar, soweit sich nur eine der denkbare Bedeutungen zur Beschreibung der beanspruchten Waren eignet (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 33-36 - DOUBLEMINT; Ströbele/Hacker, MarkenG 11. Aufl. § 8 Rn. 378).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 536/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 536/14
    Zum anderen darf im Prüfungsverfahren in Bezug auf absolute Schutzhindernisse nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (BGH GRUR 2014, 376 Rn. 19 - grill meister; GRUR 2012, 276 Rn. 18 - Institut der deutschen Wirtschaft e.V.).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 536/14
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 23.06.2016 - 25 W (pat) 536/14
    Ein Eingehen auf die von der Anmelderin genannten Voreintragungen von vermeintlich vergleichbaren Wortfolgen ist nicht veranlasst, weil zum einen aus nicht mit Gründen versehenen Eintragungen anderer Marken keine Informationen in Bezug auf Schutzhindernisse bei der konkret zu beurteilenden Marke entnommen werden können (vgl. dazu BGH GRUR 2013, 522 Rn. 20 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Hinzu kommt, dass Italien ein Weinproduzent von überragender Bedeutung ist, so dass der Verkehr in diesem Warenbereich an die Verwendung italienischer Begriffe gewöhnt ist (vgl. dazu BPatG 26 W (pat) 89/07 - Rio Secco; 26 W (pat) 527/13 - Spreesecco/Freesecco; 25 W (pat) 536/14 - Perlé Secco).

    Der Senat hat allerdings nicht feststellen können, dass "Secco" schon im Jahr 2004 als Gattungsbezeichnung für (italienischen) Perlwein verwendet worden ist, wie es in der Entscheidung des BPatG zu "Perlé Secco" (25 W (pat) 536/14) für.

  • BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Hinzu kommt, dass Italien ein Weinproduzent von überragender Bedeutung ist, so dass der Verkehr in diesem Warenbereich an die Verwendung italienischer Begriffe gewöhnt ist (vgl. dazu BPatG 26 W (pat) 89/07 - Rio Secco; 26 W (pat) 527/13 - Spreesecco/Freesecco; 25 W (pat) 536/14 - Perlé Secco).

    Der Senat hat allerdings nicht feststellen können, dass "Secco" schon im Jahr 2004 als Gattungsbezeichnung für (italienischen) Perlwein verwendet worden ist, wie es in der Entscheidung des BPatG zu "Perlé Secco" (25 W (pat) 536/14) für.

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